Der vom Amt für Straf- und Massnahmevollzug mit der Begutachtung des Beschwerdeführers beauftragte Dr. med. [...] diagnostizierte in seinem Aktengutachten vom 20. April 2019 beim Beschwerdeführer eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen (ICD-10 F60.20) sowie einen schädlichen Gebrauch von Cannabis (ICD-10 F12.1) (Gutachten S. 60 u. 66). Von den Kriterien, welche die dissoziale Persönlichkeitsstörung kennzeichnen, sieht der Gutachter diejenigen des «herzlosen Unbeteiligtseins gegenüber den Gefühlen anderer», der «deutlichen und andauernden verantwortungslosen Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen», der «sehr geringen