Das ist vorliegend der Fall, nachdem der Beschwerdeführer am 1. Dezember 2016 durch das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden ist. Diese Strafe hat er unter Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs bis zum 26. September 2019 vollständig verbüsst. Er befindet sich zurzeit im Rahmen der angeordneten Sicherheitshaft im Untersuchungsgefängnis […] in Haft. 3.1 Sodann gelten auch für die nachträgliche Anordnung der stationären therapeutischen Massnahme die Voraussetzungen gemäss Art.