Die Anwendung des «Good-Lives-Modells» (GLM) könnte hier (im Sinne einer Checkliste) hilfreich sein, wobei zu erwähnen sei, dass der Beschwerdeführer sich bisher für solche prosozialen Ansätze nicht zugänglich gezeigt habe (weiterbestehende und fest verankerte kriminelle Identität, dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen). Dennoch werde eine Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe empfohlen, auch wenn allein dadurch sicherlich nur ein begrenzter Einfluss auf die aktuell (sehr) ungünstige Legalprognose erwartet werden könne. Eine therapeutische Begleitung durch eine forensische (psychiatrische) psychologische Fachstelle werde von gutachterlicher Seite her empfohlen.