Dabei seien u.a. die Bereiche Arbeit/Tagesstruktur, Finanzen/Schulden, sozialer Empfangsraum bei einer allfälligen Entlassung und Finanzierung (Beschaffung) des auch zukünftig zu erwartenden Drogenkonsums zu berücksichtigen. Die Anwendung des «Good-Lives-Modells» (GLM) könnte hier (im Sinne einer Checkliste) hilfreich sein, wobei zu erwähnen sei, dass der Beschwerdeführer sich bisher für solche prosozialen Ansätze nicht zugänglich gezeigt habe (weiterbestehende und fest verankerte kriminelle Identität, dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen).