Bei Fortsetzung des Strafvollzugs sollte mit ihm weiterhin intensiv an einem Entlassungs-/Lockerungsszenario und seinen diesbezüglichen Vorstellungen gearbeitet werden. Dabei seien u.a. die Bereiche Arbeit/Tagesstruktur, Finanzen/Schulden, sozialer Empfangsraum bei einer allfälligen Entlassung und Finanzierung (Beschaffung) des auch zukünftig zu erwartenden Drogenkonsums zu berücksichtigen.