Damit sich beim Beschwerdeführer eine prognoserelevante Veränderung in der Persönlichkeitsstruktur ergeben könne, müsste u.a. ein milieutherapeutisches Setting gewählt werden. Da die kriminellen Verhaltensmuster seit vielen Jahren bestünden, eingeschliffen und verinnerlicht seien, sei klar, dass mit einem mehrjährigen therapeutischen Interventionsbedarf gerechnet werden müsse. Empfehlungen bei Fortsetzung des Strafvollzugs, wenn keine Gründe für eine nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme vorlägen: Eine nachträgliche Anordnung einer stationären Massnahme werde nicht per se (gänzlich) verneint.