Zur Behandlungsmotivation und -fähigkeit im Rahmen einer stationären Massnahme äusserte sich der Gutachter wie folgt: Aus der vorhandenen Datenlage gehe er davon aus, dass der Beschwerdeführer für eine stationäre Massnahme derzeit keine Motivation aufweise. Von den grundsätzlich vorhandenen kognitiven Fähigkeiten her wäre er fähig, eine solche Massnahme zu absolvieren. Potentiell wirksame Interventionen im Rahmen einer stationären Massnahme zur Verbesserung der Legalprognose: Damit sich beim Beschwerdeführer eine prognoserelevante Veränderung in der Persönlichkeitsstruktur ergeben könne, müsste u.a. ein milieutherapeutisches Setting gewählt werden.