Ressourcen: Ähnlich wie auch andere Involvierte (z.B. JVA [...]) werde hier davon ausgegangen, dass beim Beschwerdeführer grundsätzlich etliche Ressourcen vorhanden seien, er diese aber bisher kaum zu prosozialen Zwecken genutzt habe. Für (deliktrelevante) kognitive Defizite gebe es keine Hinweise. Bereits die entsprechende Testung aus dem Jahr 2001 habe gezeigt, dass er kognitiv durchschnittlich begabt sei, damals aber durch chronifizierte familiäre Probleme beeinträchtigt gewesen sei. Wie auch von der AFA benannt, besitze er zwar planerisches Geschick (siehe Thema Hanfanlage), wobei er aber auch diese Ressource bisher primär im Rahmen von delinquentem Verhalten gezeigt habe.