Der Beschwerdeführer habe primär eine kriminelle Identität (persönlichkeitsimmanente Komponente, dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen) und habe seit vielen Jahren einen entsprechenden Lebensstil geführt. Umweltbezogene und situationsspezifische Faktoren von Relevanz für die begangenen Taten seien das Fehlen einer Ausbildung, welche es ihm grundsätzlich ermöglichen würde, durch prosozialere Art und Weise genügend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sowie Schulden (mehrere zehntausend Schweizer Franken).