Da (u.a. auch) diese Störung unverändert weiterbestehe, müsse auch zukünftig mit ähnlichen Delikten wie die bisherigen gerechnet werden (vor allem Gewaltdelikte und sogenannte allgemeine Delinquenz). Der weiterbestehende schädliche Gebrauch von Cannabis sei in dem Sinne deliktrelevant, als dass aus dieser Störung (wie in seiner Vergangenheit) delinquentes Verhalten hervorgehen könne (Besitz, Konsum und Handel mit Cannabis). Es habe sich ein dissozialer Lebensstil mit den entsprechenden Verhaltensbereitschaften herausgebildet. Dieser Lebensstil bestehe seit Jahrzehnten und offensichtlich habe im Verlauf die Deliktschwere zugenommen.