Auffällige/akzentuierte Persönlichkeitszüge/problematischer Substanzkonsum: Es lägen deliktrelevante Persönlichkeitszüge beim Beschwerdeführer vor. Er weise zweifellos seit langem dissoziale Persönlichkeitsanteile auf. Per definitionem sei die Störung bereits lange bestehend und von einer deutlichen Ausprägung. Ein problematischer Substanzkonsum sei mit dem weiterbestehenden schädlichen Gebrauch von Cannabis vorhanden. Relevanz der Störungen/Persönlichkeitszüge bzw. des Substanzkonsums für die begangenen Taten: Deliktrelevant sei beim Beschwerdeführer vor allem die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen.