In der integrativen Gesamtschau lasse sich ableiten, dass vieles dafürspreche, dass er als Hochrisikotäter im obigen Verständnis einzustufen sei. Im Rahmen der Beantwortung der Fragen werden u.a. folgende gutachterliche Ergebnisse und Schlussfolgerungen angeführt: Psychische Störung/en: Beim Beschwerdeführer seien aus gutachterlicher Sicht und mit Berücksichtigung der vorhandenen Datenlage als Hauptdiagnose eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) mit psychopathischen Anteilen und ein schädlicher Gebrauch von Cannabis (ICD-10: F12.1) festzuhalten. Auffällige/akzentuierte Persönlichkeitszüge/problematischer Substanzkonsum: