in allen Fällen sei es bei den in der Studie beschriebenen Hochrisikotätern nicht möglich gewesen, das Rezidivrisiko mit therapeutischen Interventionen oder anderen Arten von Coping-Strategien zu minimieren (5). Das Kriterium 1 sei beim Beschwerdeführer erfüllt; das Kriterium 2 sei vermutlich erfüllt und das Kriterium 3 sei derzeit (möglicherweise auch überdauernd) erfüllt; das Kriterium 4 sei teilweise erfüllt. Zum Kriterium 5 könne bei ihm noch nicht abschliessend Stellung bezogen werden.