Die Gruppe der Hochrisikotäter sei keine homogene Gruppe gewesen (u.a. Unterschiede betreffend Delikttyp, Deliktmechanismus und psychiatrische Diagnosen). Dennoch hätten diese in prognostischen Belangen viele Gemeinsamkeiten gehabt. Deren sehr unvorteilhafte Legalprognose sei durch die Präsenz einer ausserordentlichen Akkumulation von erschwerenden Faktoren festzustellen: alle Täter hätten maximal oder beinahe maximal in verschiedenen prognostischen Instrumenten betreffend Gewalt- (und Sexual-)Straftaten gescort (1); die Veränderbarkeit von diesen Risikodispositionen sei gering gewesen, was sowohl die Diagnosen als auch die stabilen Persönlichkeitseigenschaften betroffen habe (2);