Das heisse, dass selbstverständlich auch er (wie viele andere Menschen und Straftäter auch) in Ausnahmemomenten ein Sexualdelikt begehen könnte. Das Resultat aus dem VRAG-R gebe jedoch primär wieder, dass er deutliche Merkmale aufweise wie viele andere Gewalttäter, die für neuerliche Gewalttaten ein relativ hohes Risiko in sich trügen. Entsprechend dürfe hier bereits vorweggenommen werden, dass es aus gutachterlicher Sicht sehr empfehlenswert scheine, ihm im Rahmen einer Betreuung andere und vor allem prosozialere «Problemlösungs-Strategien» beizubringen, damit dieses dargestellte Risiko für erneute Gewalttaten zukünftig zunehmend gesenkt werden könne.