Der Beschwerdeführer habe einen Gesamtwert von +32 erzielt. Mit diesem Wert sei er in der Risikokategorie 9 (von total 9 Risikokategorien) zu verorten. Das heisse, dass er im VRAG-R in die höchste Risikokategorie komme. In der Normstichprobe zeigten die Personen in dieser Kategorie eine Rückfallwahrscheinlichkeit nach 5 Jahren von 76 % (gewalttätiger Rückfall, einschliesslich Sexualdelikten) und eine entsprechende Rückfallwahrscheinlichkeit nach 12 Jahren von 87 %. Wohlgemerkt handle es sich hier um gruppenstatistische Angaben (nomothetische Einschätzung). Unter den Straftätern der Entwicklungsstichprobe hätten nur 4.9 % einen höheren Summenwert erzielt.