Mit dem Gesamtwert von mindestens 36 widerspiegle das LSI-R-Ergebnis bereits ein hohes Rückfallrisiko (geschätztes Rückfallrisiko über 50 %, definiert als erneute Haftstrafe innerhalb von 2 Jahren nach Haftentlassung). Daraus lasse sich auch der Schluss ziehen, dass beim Beschwerdeführer ein hoher Behandlungs-/Kontrollbedarf (in verschiedenen Lebensbereichen) bestehe und eine intensive Betreuung im gesicherten bzw. kontrollierten Setting oder eine enge Supervision empfohlen werde. Bei der Anwendung des VRAG-R hätten alle ltems bewertet werden können. Der Beschwerdeführer habe einen Gesamtwert von +32 erzielt.