Im Rahmen der gutachterlichen Risikoeinschätzung führte Dr. med. [...] u.a. folgendes aus: Die Risikoeinschätzung werde in dieser Begutachtung im Sinne einer Einzelfallanalyse mittels dem VRAG-R, der PCL-R und der Diskussion von Kriterien zur Identifikation von Hochrisikotätern vorgenommen. Wie bereits in der Risikoabklärung (RA) der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen (AFA) erwähnt worden sei, sei beim Beschwerdeführer die Rückfallgefahr für erneute allgemeine Delinquenz sehr hoch. Dies gehe u.a. aus dem bisherigen Vollzugsverlauf und der kriminellen Vorgeschichte hervor.