Die Diagnose einer dissozialen Persönlichkeitsstörung sei bei ihm somit klar zu stellen. Er zeige zudem sehr hohe Werte in der PCL-R, was auf eine sehr deutliche Ausprägung der deliktrelevanten Persönlichkeitsstörung hinweise (dissoziale Persönlichkeitsstörung mit deutlichen psychopathischen Anteilen). Erwähnenswert seien zudem passiv-aggressive Persönlichkeitsanteile, die er immer wieder mal zeige (Verweigerung zu arbeiten usw.). Gewisse Kriterien für eine passiv-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.81) könnten als zumindest zeitweise vorhanden angesehen werden. Beim Beschwerdeführer liege vor allem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F60.2) vor.