Auf die Frage nach der notwendigen Intervention führte der Referent aus (S. 23): Insgesamt erscheine eine Sanktionsänderung angezeigt, wobei ein strengeres Regime und eine intensive Psychotherapie zu empfehlen seien, um die personen- und die umweltbezogenen Aspekte zu verändern und die Suchtmittelproblematik ebenfalls zu thematisieren und zu beeinflussen. 6. Folglich beauftragte der SMV Dr. med. [...], Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie zertifizierter Forensischer Psychiater SGFP, mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens über A.___. Der Beschwerdeführer verweigerte die Mitwirkung an der Exploration, weshalb es bei einem Aktengutachten blieb.