Dagegen spreche auch, dass er in der Haftsituation zumindest zum Teil als unauffällig, ordentlich oder auch problemlos beschrieben worden sei. Auch, dass er mit seiner Freundin zusammengelebt habe, als er die Anlasstaten begangen habe, weise nicht auf pathologische Elemente hin, wohl aber auf eine ungünstige kriminelle Identität. Weiter fehlten Anzeichen einer Gefühlskälte, eines oberflächlichen Charmes oder einer Unfähigkeit, starke emotionale Bindungen einzugehen. Unklar sei, ob es kognitive Defizite bei A.___ gebe.