Die Delinquenz sei bis ins Erwachsenenalter bestehen geblieben. Es sei darauf hinzuweisen, dass sich die Delinquenz von A.___ auch in der Haft fortgesetzt habe (Drogenkonsum, Fluchtversuche, verbotene Gegenstände besitzen etc.). Zur Frage, ob es sich um Situations- oder Persönlichkeitsdelinquenz handle (S. 16), wurde ausgeführt, eine psychopathische Komponente der Persönlichkeit von A.___ oder gar eine Persönlichkeitsstörung lasse sich aus den Akten nicht entnehmen. Dagegen spreche auch, dass er in der Haftsituation zumindest zum Teil als unauffällig, ordentlich oder auch problemlos beschrieben worden sei.