Es sei folglich kein Jahr vergangen, in dem A.___ nicht straffällig geworden sei, was auf ein durchgängiges Muster delinquenten Verhaltens schliessen lasse. Es sei wahrscheinlich, dass die Taten als Mittel zum Zweck der Lebenshaltung eingesetzt worden seien, insofern sei A.___ eine gute, wenn auch inadäquate Problemlösungsfertigkeit zu attestieren. Diese sei ihm nur möglich gewesen, weil er eine Bereitschaft zur Investition und eine nicht zu unterschätzende Planungsbereitschaft gezeigt habe. Dies lasse sich beispielsweise durch das Betreiben einer «erfolgreichen» Indoorplantage für Cannabis bestätigen (S. 15).