Am 10. August 2018 machte die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz gestützt auf die Akten des SMV eine Risikoabklärung von A.___ (Akten SMV, Ordner 3, Register 2). Darin wurde festgehalten, mit etwa 15 Jahren habe die Delinquenz von A.___ eingesetzt, die zu intensiven Kontakten mit der Jugendanwaltschaft geführt habe. Es sei folglich kein Jahr vergangen, in dem A.___ nicht straffällig geworden sei, was auf ein durchgängiges Muster delinquenten Verhaltens schliessen lasse.