Diese wurde aufgrund des Fluchtversuchs des Beschwerdeführers vom 12. April 2018 abgesagt (vgl. Akten SMV, Ordner 3, Raster 3, E-Mail vom 12. April 2018). Stattdessen wurde bei der Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen des Amts für Justizvollzugs des Kantons Bern eine Risikoabklärung in Auftrag gegeben (vgl. Akten SMV, a.a.O., Schreiben vom 2. Mai 2018). 5. Am 10. August 2018 machte die Abteilung für forensisch-psychologische Abklärungen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz gestützt auf die Akten des SMV eine Risikoabklärung von A.___ (Akten SMV, Ordner 3, Register 2).