Das Rückfallrisiko bewege sich jedoch immer noch zumindest im moderaten Bereich. Unter der Rubrik «Zukunftsperspektiven/Zielsetzungen/Massnahmen» wurde festgehalten, der weitere Strafvollzug müsse darauf ausgerichtet werden, die anzunehmenden Verhaltensänderungen im Rahmen von weitergehenden Öffnungen, die mit erhöhter Belastung einhergingen, einzuüben, sowie daraus die resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren wie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, dass allenfalls eine weitere Entlastung der Legalprognose resultiere. Bezüglich Vollzugslockerungen/bedingte Entlassung (Ziff. 10, S. 7 f.) wurde festgehalten, bisher habe A.