Am 18. Dezember 2017 fand die nächste Vollzugskoordinationssitzung statt. Unter Punkt 9 (Akten SMV, Ordner 3, Register 7, S. 7 f.) wurde festgehalten: Die an A.___ gestellten Bewährungsproben im Zusammenhang mit der Versetzung von der JVA [...] in die JVA [...], der Durchführung von begleiteten Ausgängen aus der JVA [...] und dem Übertritt in die offene Strafanstalt JVA [...] habe er gemeistert. Sein Vollzugsverhalten habe seit der letzten VKS vom 1. Februar 2017, ausser dem Cannabiskonsum von 8. Dezember 2017, zu keinen Beanstandungen geführt. Dysfunktionale Verhaltensweisen zu Lasten Dritter hätten im Rahmen der gewährten Vollzugsöffnungen keine beobachtet werden können.