Da aktuell lediglich der Verdacht eines Cannabis-Handels im Raum stehe, dieser jedoch nicht habe erhärtet werden können, habe dies kaum Einfluss auf die legalprognostische Einschätzung. Unter Punkt 10 (S. 10) «Vollzugslockerungen/bedingte Entlassung» wurde festgehalten (10.1), dass man von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgehe. Als Gründe dafür wurden der Fluchtversuch vom 20. Juni 2014 aus den Anstalten [...] sowie nach wie vor bestehende Unklarheiten bezüglich Verantwortungsübernahme für die begangenen Taten, auch nach der Tataufarbeitung, das drohende hohe Strafmass und die hohe Betroffenheit der Rechtsgüter angegeben.