Der weitere Strafvollzug müsse somit darauf ausgerichtet sein, die anzunehmenden Verhaltensänderungen sowie die daraus resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren sowie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, zu überprüfen und aktenkundig zu machen. Die Rückmeldung der JVA [...] laute übereinstimmend dahingehend, dass sich die legalprognostische Einschätzung nicht verändert habe. Da aktuell lediglich der Verdacht eines Cannabis-Handels im Raum stehe, dieser jedoch nicht habe erhärtet werden können, habe dies kaum Einfluss auf die legalprognostische Einschätzung.