Auch gelte es die Möglichkeit einer taktischen Anpassungsleistung zu prüfen. Aufgrund des R&R2-Programms könne von einer minimalen Entlastung der Legalprognose ausgegangen werden, was bedeute, dass das Rückfallrisiko noch immer in einem moderat bis hochbelasteten Bereich anzusiedeln sei. Der weitere Strafvollzug müsse somit darauf ausgerichtet sein, die anzunehmenden Verhaltensänderungen sowie die daraus resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren sowie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, zu überprüfen und aktenkundig zu machen.