Weiter wurde festgehalten, dass man von Seiten der Institution aktuell keine Hinweise auf das Vorliegen einer Fluchtgefahr habe. In der dritten Vollzugskoordinationssitzung vom 1. Februar 2017 (Akten SMV, Ordner 2 Register 7) wurde unter Punkt 3 (S. 5) «Betreuung» als Rückmeldung der JVA [...] festgehalten, dass A.___ die Zusammenarbeit im [...] verweigere bzw. er nicht mitarbeite. Er zeige sich gesprächsresistent. Er habe auf der Ebene Gefangene Probleme, so dass er sich aktuell nicht mehr aus der Zelle traue. Weiter habe er auf der Ebene Anstalt Probleme indem er Probleme verursache, dann aber nicht zur Problemlösung beitrage (z.B. Aussprache betr. Bedrohungssituation).