Aufgrund des R&R2-Programms könne von einer minimalen Entlastung der Legalprognose ausgegangen werden, was bedeute, dass das Rückfallrisiko noch immer in einem moderat bis hochbelasteten Bereich anzusiedeln sei. Der weitere Strafvollzug müsse somit darauf ausgerichtet sein, die anzunehmenden Verhaltensänderungen sowie die daraus resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren sowie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, zu überprüfen und aktenkundig zu machen. Unter Punkt 10 (S. 11) «Vollzugslockerungen/bedingte Entlassung» wurde festgehalten, dass man von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgehe.