Tatsächlich versuchte der Beschwerdeführer am 20. Juni 2014 aus dem Strafvollzug aus den Anstalten [...] zu fliehen. Am 19. Januar 2016 fand die zweite Vollzugskoordinationssitzung statt. Unter Punkt 9 «Legalprognose/Risikoeinschätzung» (Akten SMV, Ordner 2, Register 7, S. 10 f.) wurde u.a. festgehalten: Es lasse sich seit rund einem Jahr eine positive Entwicklung, die sich im Arbeitsbereich und im Vollzugsverhalten niederschlage, beobachten, was auf eine Nachreifung der Persönlichkeit hindeuten könnte. Auch habe im Rahmen von Gesprächen mit dem Sozialdienst eine Auseinandersetzung mit den begangenen Taten stattgefunden, welche jedoch nicht auf die Aussagekraft hin überprüft werden könne.