Entsprechend hoch müsse auch das Rückfallrisiko auf genannte Tatbestände sowie für Delikte gegen Leib und Leben eingeschätzt werden. Die Impulsivität, die niedrige Frustrationstoleranz, die gewaltbejahende Art und der grosse Druck durch die Strafverfolgung und die Schulden, das kaum vorhandene soziale Netz und das nahezu komplette Fehlen einer prosozialen Beziehung, belasteten die Legalprognose in hohem Masse. Die fehlende Einsicht in sein Tatverhalten und das Leugnen der realen Bedrohung der Opfer durch den Schusswaffeneinsatz und Gewaltanwendung im Kopfbereich des Opfers unterstrichen die Einschätzung des stark erhöhten Rückfallrisikos.