Seit 29. April 2013 befindet er sich im Strafvollzug, den er vorzeitig angetreten hatte. 2. Am 24. Juli 2013 nahm der Straf- und Massnahmenvollzug (SMV) eine erste «Beurteilung des aktuellen Rückfallrisikos von Straftätern und Straftäterinnen» von A.___ vor (vgl. Akten SMV, Ordner 1, Register 1). Darin wurde u.a. das Risiko für schwerwiegende Delikte gegen die physische, psychische oder sexuelle Integrität ebenso wie für andere Delikte als sehr hoch eingeschätzt (S. 15). Als Fazit wurde festgehalten (S. 18), der Täter sei nach wie vor in hohem Masse uneinsichtig und kooperiere kaum.