An die gegenüber A.___ ausgesprochene Freiheitsstrafe werden 214 Tage ausgestandene Untersuchungshaft angerechnet. 4. …. 5. Auf den Widerruf des A.___ mit Urteil des Strafgerichtspräsidiums Baselland vom 22. Juni 2011 für eine Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je CHF 100.00 gewährten bedingten Vollzugs wird verzichtet. Stattdessen wird die Probezeit um 1.5 Jahre verlängert. … Dieses Urteil erwuchs mit dem Rückzug des vom Verurteilten dagegen erhobenen Rechtsmittels im August 2017 in Rechtskraft. Seit 27. September 2012 befand sich der Verurteilte und hiesige Beschwerdeführer in Untersuchungshaft. Seit 29. April 2013 befindet er sich im Strafvollzug, den er vorzeitig angetreten hatte.