Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vergehen) (Vorhalt 9), i) Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Vergehen) (Vorhalt 13), j) mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Vorhalt 12), k) mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung (Vorhalt 11), l) Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Vorhalt 10). 2. A.___ wird verurteilt zu: a) einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren, b) einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 10.00 – als Teil-Zusatzstrafe zum Urteil des Strafgerichtspräsidiums Baselland vom 22. Juni 2011. 3. An die gegenüber A.___ ausgesprochene Freiheitsstrafe werden 214 Tage ausgestandene Untersuchungshaft angerechnet.