Seine Familie und er wollten zu einem normalen Leben kommen. Er werde sich nicht auf eine Therapie einlassen und er wolle nie mehr Straftaten begehen. Mit diesem Schlusswort endet die öffentliche Verhandlung. Es erfolgt die geheime Beratung des Gerichts. Am selben Tag, um 16:30 Uhr, wird den Parteien und den diversen Zuhörern das Urteil mündlich eröffnet und summarisch begründet. Die Beschwerdekammer des Obergerichts zieht in Erwägung: