Anschliessend gibt die Verteidigerin eine Kopie eines Arbeitsvertrages zu den Akten. Da keine Beweisanträge gestellt werden, wird das Beweisverfahren geschlossen. Es stellen und begründen folgende Anträge: Staatsanwalt B.___: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Advokatin Sonja Ryf (mit Verweis auf ihre bereits schriftlich gestellten Anträge): 1. Der Nachentscheid des Richteramtes Bucheggberg-Wasseramt vom 13. September 2019 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen.