Sie unterstütze die Gerichtsschreiberin beim Verfassen des Protokolls, weil diese eine Verletzung an der Hand habe. Im Weiteren macht er Ausführungen zum Anfechtungsgegenstand, schildert den Ablauf der Verhandlung und fragt die Parteien, ob sie Vorfragen oder Vorbemerkungen hätten. Dies wird verneint. Advokatin Sonja Ryf übergibt dem Staatsanwalt ihre Kostennote zur Einsicht. Für das Gericht wird eine Kopie angefertigt. Es erfolgt die Befragung des Beschwerdeführers. Sie wird mit technischen Mitteln aufgezeichnet (Datenträger in den Akten; vgl. auch das schriftliche Einvernahmeprotokoll). Anschliessend gibt die Verteidigerin eine Kopie eines Arbeitsvertrages zu den Akten.