{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-04", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2019-136_2019-12-04.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=142966&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=45&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "43119cd0182601190ac60e14e4ae7a88"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2019.136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "nachträgliche Änderung der Sanktion"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:24:20", "Checksum": "b769364b7fef68f0d7a125fb98ce4eaf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136\nRegeste:\nnachträgliche Änderung der Sanktion\n\n\nRelevanz der Störungen/Persönlichkeitszüge bzw. des Substanzkonsums für die begangenen Taten: Deliktrelevant sei beim Beschwerdeführer vor allem die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen. Diese Störung gehe mit entsprechenden deliktrelevanten Verhaltensbereitschaften einher. Da (u.a. auch) diese Störung unverändert weiterbestehe, müsse auch zukünftig mit ähnlichen Delikten wie die bisherigen gerechnet werden (vor allem Gewaltdelikte und sogenannte allgemeine Delinquenz). Der weiterbestehende schädliche Gebrauch von Cannabis sei in dem Sinne deliktrelevant, als dass aus dieser Störung (wie in seiner Vergangenheit) delinquentes Verhalten hervorgehen könne (Besitz, Konsum und Handel mit Cannabis). Es habe sich ein dissozialer Lebensstil mit den entsprechenden Verhaltensbereitschaften herausgebildet. Dieser Lebensstil bestehe seit Jahrzehnten und offensichtlich habe im Verlauf die Deliktschwere zugenommen. Die dissoziale Persönlichkeitsstörung (mit psychopathischen Anteilen) und die markante polytrope Delinquenz ständen in einem deutlichen Zusammenhang.\nUmweltbezogene und situationsspezifische Faktoren oder körperliche Gebrechen mit Relevanz für die begangenen Taten: Der Beschwerdeführer habe primär eine kriminelle Identität (persönlichkeitsimmanente Komponente, dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen) und habe seit vielen Jahren einen entsprechenden Lebensstil geführt. Umweltbezogene und situationsspezifische Faktoren von Relevanz für die begangenen Taten seien das Fehlen einer Ausbildung, welche es ihm grundsätzlich ermöglichen würde, durch prosozialere Art und Weise genügend Geld für seinen Lebensunterhalt zu verdienen, sowie Schulden (mehrere zehntausend Schweizer Franken). Am Rande sei zu erwähnen, dass auch die Sichtung des vorhandenen Datenmaterials seines Handys darauf hinweise, dass er auf ein luxuriöses Leben und einen entsprechenden Lebensstil stehe (z.B. Fotos von Luxusuhren, u.a. Breitling, und Bündeln von Banknoten). Betreffend Deliktrelevanz überwögen somit die persönlichkeitsbezogenen Anteile deutlich gegenüber den umweltbezogenen und situationsspezifischen Faktoren. Körperliche Gebrechen, welche allenfalls eine Deliktrelevanz aufwiesen, seien aktuell nicht bekannt.\nRessourcen: Ähnlich wie auch andere Involvierte (z.B. JVA [...]) werde hier davon ausgegangen, dass beim Beschwerdeführer grundsätzlich etliche Ressourcen vorhanden seien, er diese aber bisher kaum zu prosozialen Zwecken genutzt habe. Für (deliktrelevante) kognitive Defizite gebe es keine Hinweise. Bereits die entsprechende Testung aus dem Jahr 2001 habe gezeigt, dass er kognitiv durchschnittlich begabt sei, damals aber durch chronifizierte familiäre Probleme beeinträchtigt gewesen sei. Wie auch von der AFA benannt, besitze er zwar planerisches Geschick (siehe Thema Hanfanlage), wobei er aber auch diese Ressource bisher primär im Rahmen von delinquentem Verhalten gezeigt habe. Bis anhin zeige er eine deutliche kriminelle Identität und aus gutachterlicher Sicht sei nicht erkennbar, dass er diesem «Lebensstil» (insbesondere auf Verhaltensebene) abschwören würde bzw. möchte. Insofern beständen derzeit wenig deliktpräventive Ressourcen.\nZum bisherigen Vollzugsverlauf führte der Gutachter aus: Der Vollzugsverlauf sei in dem Sinne als ungünstig anzusehen, als dass der Beschwerdeführer weiterhin diverse Regelverstösse begangen habe und es von gutachterlicher Seite her nicht erkennbar sei, dass sich in Bezug auf seine kriminelle Identität und die (bereits bekannten) dissozialen Verhaltensbereitschaften etwas Wesentliches geändert habe. Entsprechend sei derzeit von einer ungünstigen Legalprognose auszugehen (erneute Delinquenz in den kommenden Jahren hochwahrscheinlich). Ein Wendepunkt im Rahmen seiner Delinquenzkarriere sei aktuell nicht ersichtlich und somit müsse eher von sich wiederholenden (ungünstigen) Szenarien ausgegangen werden als von einem optimistischen Szenario. Wie bereits in der AFA-RA postuliert, sei mittlerweile eine überdauernde Delinquenzbereitschaft anzunehmen (und somit nicht eine auf Jugend/frühes Erwachsenenalter beschränkte Neigung zu Delikten). Es werde davon ausgegangen, dass er (ausser dem Verbüssen seiner Haftstrafe) keine wesentlichen Vollzugsziele erreicht habe, die zu einer wesentlich besseren Legalprognose führen könnten.\nZur Frage nach der Rückfallgefahr nahm der Gutachter wie folgt Stellung: Die Rückfallgefahr für Delikte aus dem bekannten Spektrum sei beim Beschwerdeführer hoch bis sehr hoch. Hierzu könne u.a. auch auf die verwendeten Prognoseinstrumente und die seit langem bekannten eingeschliffenen (delinquenten) Verhaltensmuster verwiesen werden. Es spreche vieles dafür, dass er als Hochrisikotäter einzustufen sei. Dass bisher nicht grössere Opferschäden resultiert hätten, sei offenbar auch dem Zufall geschuldet gewesen."}