{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-04", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2019-136_2019-12-04.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=142966&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=45&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "43119cd0182601190ac60e14e4ae7a88"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2019.136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "nachträgliche Änderung der Sanktion"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:24:20", "Checksum": "b769364b7fef68f0d7a125fb98ce4eaf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136\nRegeste:\nnachträgliche Änderung der Sanktion\n\n\nZur Frage, wie der Delinquenzverlauf zu beurteilen sei (S. 15 f.), hielten die Referenten fest, dass die frühen Verhaltensauffälligkeiten von A.___ vermutlich durch die konflikthafte Elternbeziehung und eine inadäquate elterliche Erziehung noch verstärkt worden seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass er prosoziale, adäquate Handlungskompetenzen nicht ausreichend habe entwickeln können. Mit der Zeit sei es zu einer Anhäufung von Defiziten in den Bereichen der sozialen, moralischen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen gekommen, die verhindert hätten, dass sich A.___ gesellschaftskonform entwickelt habe. Bereits früh habe dadurch die Delinquenz eingesetzt. Dies habe zu einer Negativspirale geführt, in der neue Delikte «notwendig» geworden seien, um Defizite in anderen Bereichen (kein Geld, weil keine Berufsausbildung, keine Arbeit und dadurch kein Geld) auszugleichen. Die Delinquenz sei bis ins Erwachsenenalter bestehen geblieben. Es sei darauf hinzuweisen, dass sich die Delinquenz von A.___ auch in der Haft fortgesetzt habe (Drogenkonsum, Fluchtversuche, verbotene Gegenstände besitzen etc.). Zur Frage, ob es sich um Situations- oder Persönlichkeitsdelinquenz handle (S. 16), wurde ausgeführt, eine psychopathische Komponente der Persönlichkeit von A.___ oder gar eine Persönlichkeitsstörung lasse sich aus den Akten nicht entnehmen. Dagegen spreche auch, dass er in der Haftsituation zumindest zum Teil als unauffällig, ordentlich oder auch problemlos beschrieben worden sei. Auch, dass er mit seiner Freundin zusammengelebt habe, als er die Anlasstaten begangen habe, weise nicht auf pathologische Elemente hin, wohl aber auf eine ungünstige kriminelle Identität. Weiter fehlten Anzeichen einer Gefühlskälte, eines oberflächlichen Charmes oder einer Unfähigkeit, starke emotionale Bindungen einzugehen. Unklar sei, ob es kognitive Defizite bei A.___ gebe. Eine klare Bestimmung, ob die Delinquenz mehr der Persönlichkeit von A.___ entspringe oder situativen Bedingungen folge, lasse sich nicht abschliessend machen, aber aus den bisher zusammengetragenen Informationen heraus erschienen situative und persönliche Faktoren einen gleich grossen Einfluss auszuüben.\nDie kriminelle Identität von A.___ habe zur Überzeugung geführt, Probleme, vor allem finanzielle, damit zu lösen, was er seit Jahren gemacht habe, nämlich zu delinquieren (S. 16). Im Grunde liessen sich keine Motive für die begangenen Delikte erkennen, die nicht der Bestreitung des Lebensunterhalts oder der Berauschung hätten dienen sollen. Die Anlasstat sei als der gewalttätige Höhepunkt seiner kriminellen Karriere bis dahin zu beurteilen.\nFür den Mechanismus des Anlassdelikts (S. 17) und der anderen Delikte sei zum einen wichtig, dass die Motive (zum Beispiel Bereicherung) eine Rolle gespielt hätten, diese aber vor allem dadurch bedingt gewesen seien, dass A.___ keine anderen adäquaten Strategien der Lebensbewältigung kenne. Ausserdem stelle er seine eigenen Bedürfnisse über die anderer, für ihn unbedeutender Dritter. Hier schliesse sich der Kreis, da ihn, unter anderem sowohl soziale, emotionale als auch moralische (eventuell auch kognitive) Defizite an einer akzeptablen Lösung seiner Probleme hinderten. Diese Defizite beinhalteten mit grosser Wahrscheinlichkeit auch eine gestörte Leistungsmotivation und Selbstregulation.\nFür die Delikte sei eine erhebliche Störung in der Entwicklung der Persönlichkeit von A.___ verantwortlich. Dabei spielten die defizitäre Entwicklung der sozialen, moralischen, emotionalen und eventuell kognitiven Fähigkeiten auf der einen Seite und eine stark ausgeprägte Autonomie und kriminelle Identität auf der anderen Seite eine grosse Rolle.\nAuf die Frage nach der notwendigen Intervention führte der Referent aus (S. 23): Insgesamt erscheine eine Sanktionsänderung angezeigt, wobei ein strengeres Regime und eine intensive Psychotherapie zu empfehlen seien, um die personen- und die umweltbezogenen Aspekte zu verändern und die Suchtmittelproblematik ebenfalls zu thematisieren und zu beeinflussen.\n6. Folglich beauftragte der SMV Dr. med. [...], Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie zertifizierter Forensischer Psychiater SGFP, mit der Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens über A.___. Der Beschwerdeführer verweigerte die Mitwirkung an der Exploration, weshalb es bei einem Aktengutachten blieb."}