{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-04", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2019-136_2019-12-04.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=142966&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=45&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "43119cd0182601190ac60e14e4ae7a88"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2019.136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "nachträgliche Änderung der Sanktion"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:24:20", "Checksum": "b769364b7fef68f0d7a125fb98ce4eaf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136\nRegeste:\nnachträgliche Änderung der Sanktion\n\n\nAm 19. Januar 2016 fand die zweite Vollzugskoordinationssitzung statt. Unter Punkt 9 «Legalprognose/Risikoeinschätzung» (Akten SMV, Ordner 2, Register 7, S. 10 f.) wurde u.a. festgehalten: Es lasse sich seit rund einem Jahr eine positive Entwicklung, die sich im Arbeitsbereich und im Vollzugsverhalten niederschlage, beobachten, was auf eine Nachreifung der Persönlichkeit hindeuten könnte. Auch habe im Rahmen von Gesprächen mit dem Sozialdienst eine Auseinandersetzung mit den begangenen Taten stattgefunden, welche jedoch nicht auf die Aussagekraft hin überprüft werden könne. Weiter habe A.___ am empfohlenen R&R2-Programm teilgenommen, wo die erkannte Aggressions- und Gewaltproblematik thematisiert worden sei. Ob prosoziale, protektive Sozialkontakte bestünden, müsse ebenfalls durch Gespräche des Sozialdienstes der Anstalten [...] unter anschliessender Berichterstattung zuhanden SMV, sorgfältig überprüft werden. In einer Gesamtschau liessen sich somit Ansätze eines Aufbaus von Schutzfaktoren und die Verminderung von Risikofaktoren erkennen. Diese müssten jedoch auf ihre Internalisierung und Nachhaltigkeit hin durch den SMV überprüft werden. Auch gelte es die Möglichkeit einer taktischen Anpassungsleistung zu prüfen. Aufgrund des R&R2-Programms könne von einer minimalen Entlastung der Legalprognose ausgegangen werden, was bedeute, dass das Rückfallrisiko noch immer in einem moderat bis hochbelasteten Bereich anzusiedeln sei. Der weitere Strafvollzug müsse somit darauf ausgerichtet sein, die anzunehmenden Verhaltensänderungen sowie die daraus resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren sowie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, zu überprüfen und aktenkundig zu machen. Unter Punkt 10 (S. 11) «Vollzugslockerungen/bedingte Entlassung» wurde festgehalten, dass man von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgehe. Als Gründe dafür wurden der Fluchtversuch vom 20. Juni 2014 aus den Anstalten [...], sowie nach wie vor bestehende Unklarheiten bezüglich Verantwortungsübernahme für die begangenen Taten, auch nach der Tataufarbeitung, das drohende hohe Strafmass und die hohe Betroffenheit der Rechtsgüter angegeben. Weiter wurde festgehalten, dass man von Seiten der Institution aktuell keine Hinweise auf das Vorliegen einer Fluchtgefahr habe.\nIn der dritten Vollzugskoordinationssitzung vom 1. Februar 2017 (Akten SMV, Ordner 2 Register 7) wurde unter Punkt 3 (S. 5) «Betreuung» als Rückmeldung der JVA [...] festgehalten, dass A.___ die Zusammenarbeit im [...] verweigere bzw. er nicht mitarbeite. Er zeige sich gesprächsresistent. Er habe auf der Ebene Gefangene Probleme, so dass er sich aktuell nicht mehr aus der Zelle traue. Weiter habe er auf der Ebene Anstalt Probleme indem er Probleme verursache, dann aber nicht zur Problemlösung beitrage (z.B. Aussprache betr. Bedrohungssituation). Unter Punkt 9 (S. 10) wurde u.a. festgehalten: Aktuelle Einschätzung SMV (gleichbleibend wie anlässlich letzter VKS vom 19. Januar 2016): In einer Gesamtschau liessen sich Ansätze eines Aufbaus von Schutzfaktoren und die Verminderung von Risikofaktoren erkennen. Diese müssten jedoch auf ihre Internalisierung und Nachhaltigkeit hin durch den SMV überprüft werden. Auch gelte es die Möglichkeit einer taktischen Anpassungsleistung zu prüfen. Aufgrund des R&R2-Programms könne von einer minimalen Entlastung der Legalprognose ausgegangen werden, was bedeute, dass das Rückfallrisiko noch immer in einem moderat bis hochbelasteten Bereich anzusiedeln sei. Der weitere Strafvollzug müsse somit darauf ausgerichtet sein, die anzunehmenden Verhaltensänderungen sowie die daraus resultierende Veränderung legalprognostisch relevanter Umweltfaktoren sowie bspw. prosozialer Empfangsraum, Arbeit etc. zu installieren, zu überprüfen und aktenkundig zu machen. Die Rückmeldung der JVA [...] laute übereinstimmend dahingehend, dass sich die legalprognostische Einschätzung nicht verändert habe. Da aktuell lediglich der Verdacht eines Cannabis-Handels im Raum stehe, dieser jedoch nicht habe erhärtet werden können, habe dies kaum Einfluss auf die legalprognostische Einschätzung. Unter Punkt 10 (S. 10) «Vollzugslockerungen/bedingte Entlassung» wurde festgehalten (10.1), dass man von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgehe. Als Gründe dafür wurden der Fluchtversuch vom 20. Juni 2014 aus den Anstalten [...] sowie nach wie vor bestehende Unklarheiten bezüglich Verantwortungsübernahme für die begangenen Taten, auch nach der Tataufarbeitung, das drohende hohe Strafmass und die hohe Betroffenheit der Rechtsgüter angegeben. Zu «aktuelle Situation/erreichte bzw. nicht erreichte Ziele» wurde auf den Führungsbericht der JVA [...] verwiesen. Demnach seien die Vollzugsziele (S. 10) von A.___ in den Bereichen «Wohnen/Sozialverhalten und Arbeit» (positives Verhalten im Alltag und Arbeitsplatz in der Buchbinderei beibehalten) formuliert. Zudem habe man mit ihm besprochen, dass er sich über das Bildungsangebot Gedanken mache und allenfalls daran teilnehme. A.___ halte sich an den Vollzugsplan und bemühe sich, die an ihn gestellten Anforderungen zu erreichen. Unter «Zukunftsperspektiven/Zielsetzungen/Massnahmen» wurde festgehalten, aktuell seien keine Vollzugsöffnungen vorgesehen. Eine Verlegung in die JVA [...] sei durch den SMV zu prüfen. Vor allfälligen Vollzugsöffnungen aufgrund der aktuellen Flucht- und Wiederholungsgefahr oder bei legalprognostischen Unsicherheiten sei die Fachkommission beizuziehen."}