{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2019-12-04", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2019-136_2019-12-04.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=142966&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=45&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "43119cd0182601190ac60e14e4ae7a88"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2019.136"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "nachträgliche Änderung der Sanktion"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:24:20", "Checksum": "b769364b7fef68f0d7a125fb98ce4eaf", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 04.12.2019 BKBES.2019.136\nRegeste:\nnachträgliche Änderung der Sanktion\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nBeschluss vom 4. Dezember 2019 zum Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt vom 13. September 2019 (Nachentscheid)\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichterin Hunkeler\nGerichtsschreiberin Ramseier\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwältin Sonja Ryf,\nBeschwerdeführer\nStaatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend nachträgliche Änderung der Sanktion\nEs erscheinen zur Verhandlung vor Obergericht:\n- für die Staatsanwaltschaft: Staatsanwalt B.___;\n- A.___, Beschwerdeführer;\n- Sonja Ryf, amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers;\n- zwei Polizeibeamte;\n- sieben Zuhörer, darunter die Mutter des Beschwerdeführers.\nDer Präsident eröffnet die Verhandlung, gibt die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und stellt die Anwesenden fest. Er weist darauf hin, dass von Seiten des Gerichts beim öffentlichen Teil zusätzlich Cindy Lukunic anwesend sei. Sie unterstütze die Gerichtsschreiberin beim Verfassen des Protokolls, weil diese eine Verletzung an der Hand habe. Im Weiteren macht er Ausführungen zum Anfechtungsgegenstand, schildert den Ablauf der Verhandlung und fragt die Parteien, ob sie Vorfragen oder Vorbemerkungen hätten. Dies wird verneint. Advokatin Sonja Ryf übergibt dem Staatsanwalt ihre Kostennote zur Einsicht. Für das Gericht wird eine Kopie angefertigt.\nEs erfolgt die Befragung des Beschwerdeführers. Sie wird mit technischen Mitteln aufgezeichnet (Datenträger in den Akten; vgl. auch das schriftliche Einvernahmeprotokoll). Anschliessend gibt die Verteidigerin eine Kopie eines Arbeitsvertrages zu den Akten.\nDa keine Beweisanträge gestellt werden, wird das Beweisverfahren geschlossen.\nEs stellen und begründen folgende Anträge:\nStaatsanwalt B.___:\n1. Die Beschwerde sei abzuweisen.\n2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.\nAdvokatin Sonja Ryf (mit Verweis auf ihre bereits schriftlich gestellten Anträge):\n1. Der Nachentscheid des Richteramtes Bucheggberg-Wasseramt vom 13. September 2019 sei aufzuheben.\n2. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen.\n3. Für unrechtmässig ausgestandenen Freiheitsentzug seit dem 26. September 2019 sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung von CHF 300.00 pro Tag auszurichten.\n4. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung mit der Unterzeichnenden als Advokatin zu gewähren.\n5. Unter o/e Kostenfolge.\nStaatsanwalt B___ benützt die Gelegenheit für eine kurze Replik, Advokatin Ryf für eine kurze Duplik.\nAngesprochen auf die Gelegenheit zu einem letzten Wort führt der Beschwerdeführer aus, er sei nicht gestört und nicht krank. Seine Familie und er wollten zu einem normalen Leben kommen. Er werde sich nicht auf eine Therapie einlassen und er wolle nie mehr Straftaten begehen.\nMit diesem Schlusswort endet die öffentliche Verhandlung. Es erfolgt die geheime Beratung des Gerichts. Am selben Tag, um 16:30 Uhr, wird den Parteien und den diversen Zuhörern das Urteil mündlich eröffnet und summarisch begründet.\nDie Beschwerdekammer des Obergerichts zieht in Erwägung:\n"}