60.30. 3.3 In teilweiser Gutheissung der Beschwerde sind der Beschwerdeführerin folglich zusätzlich CHF 738.80 (3,5 Stunden zu je CHF 180.00, plus MwSt.; plus CHF 60.30) zu bezahlen. Der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren ist somit auf CHF 9'155.55 festzusetzen (CHF 8'416.75 + CHF 738.80), der Nachforderungsanspruch der amtlichen Verteidigerin auf CHF 2'342.50 (43,5 Stunden zu CHF 50.00 plus MwSt.). Beides, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten erlauben. B.___ ist aus diesen Gründen eine Kopie der vorliegenden Verfügung zuzustellen. 4. Gestützt auf diesen Ausgang des Verfahrens gehen dessen Kosten von total CHF 800.00 zu 60 % zu Lasten des Staates.