2. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. 3. Die Kosten werden auf CHF 800.00 festgesetzt und sind zufolge unentgeltlicher Rechtspflege vom Staat Solothurn zu tragen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates währen 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers erlauben. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt.