Es wurde deshalb mit Verfügung vom 14. November 2019 auf die Einforderung einer Sicherheitsleistung vorerst verzichtet. Die Beschwerde konnte weiter auch nicht von vornherein als aussichtslos bezeichnet werden. Dem Beschwerdeführer ist deshalb die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. Die Kosten von CHF 800.00 sind vom Staat Solothurn zu tragen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers erlauben. Demnach wird beschlossen: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.