Der Duden definiert den Begriff «gewalttätig» nicht mit deliktischem Verhalten i.S.v. Gewaltdelikten, sondern «seinen Willen rücksichtslos und mit roher Gewalt durchsetzend» (https://www.duden.de/rechtschreibung/gewalttaetig). An die Schwelle dazu, ab wann ein Verhalten «gewalttätig» ist, sind damit – gerade auch mit Blick auf die Laiensphäre – keine allzu hohen Hürden zu setzen. Verbale Ausfälligkeiten dürften diese Schwelle noch nicht überschreiten, körperliche Rohheiten jedoch durchaus. Der Beschwerdeführer bestreitet namentlich nicht, dass er B.___ geschubst hat. Diese körperliche Rohheit des Beschwerdeführers kann folglich als erstellt gelten. Insofern durfte B.___