Der Beschwerdeführer sei auch gegen die Kinder gewalttätig geworden, vor allem als diese nicht zu ihm nach [...] hätten gehen wollen. Da habe er sie geschlagen, vor allem den Sohn D.___. Das sei vor ca. zwei Jahren gewesen. D.___ sei auf seinem Zimmer gewesen. Der Beschwerdeführer habe ihn holen wollen. D.___ habe aber nicht mit ihm mitgehen wollen und habe geweint. Der Beschwerdeführer habe ihn daraufhin geschlagen, auf die Schulter genommen und einfach mitgenommen. Im Lift nach unten habe er ihn aufgrund seines Weinens noch einmal geschlagen. Dies könne ihr Partner, E.___, bezeugen. 3.4 Der Gutglaubensbeweis nach Art.