Die Staatsanwaltschaft überwies das Schreiben zuständigkeitshalber dem Obergericht. Am 5. November 2019 erstattete der Beschwerdeführer erneut bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen B.___, welche wiederum zuständigkeitshalber dem Obergericht weitergeleitet wurde. 5. Mit Eingabe vom 12. November 2019 stellte der Beschwerdeführer sinngemäss ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Mit Verfügung vom 14. November 2019 wurde auf die Einforderung der Sicherheitsleistung vorerst verzichtet. 6. Mit Eingabe vom 19. November 2019 schloss die Staatsanwaltschaft auf Abweisung der Beschwerde. 7. B.___ und C.___ haben innert Frist keine Stellungnahme eingereicht.